Rechtsprechung
RG, 23.05.1910 - Rep. VI. 452/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt zu einer Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 3 BGB. ein wichtiger Grund vor, wenn der Verletzte durch die sonst nach § 323 ZPO. bestehende Ungewißheit über den Fortbezug einer Rente krankhaft beeinflußt wird?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
103. BGB. § 843 Abs. 3.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 418
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08
Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für …
Sie können z.B. darin liegen, dass eine Kapitalabfindung einen günstigen bzw. eine Rente einen ungünstigen Einfluss auf den Gesundheitszustand des Geschädigten haben würde (vgl. RGZ 73, 418, 419; OLG Koblenz, OLGR 1997, 332) oder dass die Kapitalabfindung dem Verletzten dazu dienen kann, sich selbstständig zu machen (…Palandt-Sprau, BGB, 70. Auflage, § 843, Rn. 19).Es kann offenbleiben, ob psychische Befindlichkeiten erheblicher Schwere im Einzelfall einen wichtigen Grund im Sinne des § 843 Abs. 3 BGB darstellen können, wenn gerade die Kapitalabfindung sich günstig auf die seelische Gesundung des Geschädigten auswirkt und die Umstände eine Kapitalisierung gebieten (vgl. RGZ 73, 418, 419 f.; OLG Koblenz, OLGR 1997, 332).
Es handelt sich um die Entscheidung des Reichsgerichts vom 23. Mai 1910 (RGZ 73, 418).
- BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79
Abänderung einer Kapitalabfindung
Dieses Element der Befriedung gerade durch die Abwägung der unsicheren Zukunftschancen verbietet es, die durch Richterspruch festgesetzte Kapitalabfindung in entsprechender Anwendung des § 323 ZPO zu dynamisieren (dagegen schon RG SeuffArch 76, 302; RGZ 73, 418, 420; 106, 398;… ferner RGRK-Kreft, 11. Aufl., Anm. 19;… Erman/Drees, BGB 5. Aufl., Rz. 25;… Palandt/Thomas, BGB 38. Aufl., Anm. 4 Dd aa, alle zu § 843; Blomeyer, Zivilprozeßrecht, § 87 IV 2;… Schönke/Kuchinke, Zivilprozeßrecht, 9. Aufl., § 75 IV 2 a;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, 19. Aufl., § 323 ZPO II 1;… Wieczorek, 2. Aufl., § 323 ZPO B I a;… Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 12. Aufl., TZ. 1250;… von dieser Rechtslage ausgehend auch Krumme/Steffen, StVG, § 13 Rz. 5). - OLG München, 12.07.1988 - 5 U 5554/87
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem anfahrenden Bus an …
Die Zuerkennung einer Kapitalabfindung aus einem wichtigen Grund ist gerechtfertigt, wenn sie heilenden Einfluß hat (RGZ 73, 418/420).